Regierungserklärung zum Europäischen Rat
Zum Europäischen Rat in der kommenden Woche gab Bundeskanzler Friedrich Merz am Donnerstag eine Regierungserklärung im Bundestag ab. In seiner Rede warb er auch für tiefgreifende Strukturreformen. Die Bundesregierung müsse „das Fundament so erneuern, dass es wieder für viele Jahre, vielleicht sogar ein Jahrzehnt trägt“, sagte Merz. Diese Reformen fügten sich ein in einen größeren Zusammenhang. Dabei sprach er EU-Handelsabkommen mit neuen Partnern an, die Wachstumsdynamiken in Europa und Deutschland anstoßen können. Er drang auf Bürokratieabbau, um technologische Innovationen zu erleichtern. Und er mahnte einen maßvollen Umgang mit den Haushaltsmitteln auch auf europäischer Ebene an.
Gesundheitsreform erstmals beraten
Der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes setzt Empfehlungen der vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ um, wodurch die Krankenkassen-Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft stabilisiert werden sollen. Der Fokus liegt drauf die Erhöhungen von Beiträgen zu verhindern und die Einnahmen der GKV zu stabilisieren. Ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel in allen Bereichen des Gesundheitswesens ist zwingend erforderlich. Die Gesundheitsreform wird nun in den Ausschüssen beraten und soll bis zur parlamentarischen Sommerpause endgültig verabschiedet werden.
Abschaffung des Heizungsgesetzes auf dem Weg
Wir schaffen das Heizungsgesetz ab und machen mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz das Heizen technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes werden gestrichen. Die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt und der Eigentümer hat im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Künftig können neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Im Sinne der Klimaschutzziele sorgen wir dafür, dass diese Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen zunehmenden Anteil kohlendioxidneutraler Brennstoffe nutzen. Auch diese Reform wird jetzt in den Fachausschüssen weiterberaten.
Rede zum Jahresbericht Petitionsausschuss
In dieser Woche hat der Petitionsausschuss seinen Jahresbericht vorgelegt, der nicht nur auf die über 12.000 Eingaben aus der Bevölkerung aufmerksam macht, sondern auch auf bemerkenswerte Petitionen eingeht.
Ich habe in meiner Rede im Plenum dazu aufgerufen, speziell das Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag zu nutzen und nicht den Umweg über private Plattformen zu gehen. Denn nur so können Anliegen direkt zum Gesetzgeber gelangen. Privatwirtschaftliche Plattformanbieter, die aktuell oft genutzt werden, um Forderungen zu veröffentlichen und Unterstützung zu mobilisieren, sind in der Regel eine Sackgasse, weil sie das Parlament und den Petitionsausschuss nicht erreichen. Hier zum Video der Rede
Rede zu Familienpolitik
Familien zu stärken und Kinder zu fördern, ist Aufgabe der Familienpolitik. Besonders wichtig ist auch die frühe Förderung von Kindern über die so genannten „Frühen Hilfen“, denn frühe Defizite lassen sich später oft nur schwer ausgleichen.
Politik für Kinder und Familien muss zukunftsfest gestaltet werden. In Deutschland werden absehbar weniger Kinder geboren, gleichzeitig geht die Boomer-Generation in Rente. Die Arbeit mit Kindern und für Kinder muss künftig also unter knapper werdenden personellen Ressourcen bewältigt werden.
Bildungserfolge dürfen nicht vom Elternhaus abhängen. Deutschland kann es sich nicht leisten, auf Fähigkeiten und Talente junger Menschen zu verzichten. Hier setzt auch das geplante Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz an.
Unter der Maßgabe des sorgsamen Umgangs mit den Finanzen werden wir den Unterhaltsvorschuss und das Elterngeld reformieren, wobei der Aspekt der Partnerschaftlichkeit betont wird. Mit Blick auf Bürokratieabbau sollen Anträge digital gestellt werden können oder Auszahlungen sogar automatisch erfolgen. Hier zum Video der Rede
Kein Aufenthaltsrecht durch Scheinvaterschaften
Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu begründen und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter zu erwirken. Mit dem Gesetz zur Verhinderung von Scheinvaterschaften ist es künftig möglich, Scheinvaterschafts-Anerkennungen, die allein der Erlangung aufenthaltsrechtlicher Vorteile dienen, wirksamer zu erkennen und zu verhindern.



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