Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung
Um die Rettungsstellen zu entlasten und Patienten gleichermaßen besser zu versorgen und auch besser durch das System zu lotsen, sollen Notdienste, Notaufnahmen und Rettungsstellen künftig Hand in Hand arbeiten. Auch die 112, die Notrufnummer bei Lebensgefahr, und die 116117, die Erstanlaufstelle der gesetzlichen Krankenkassen für akute Fälle, werden vernetzt. Dies sieht ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vor, welches der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat.
An ausgewählten Krankenhäusern in ganz Deutschland sollen Integrierte Notfallzentren aufgebaut werden. Dabei handelt es sich um eine Ersteinschätzungsstelle und eine Notdienstpraxis, die die Notaufnahme des Krankenhauses ergänzen. Die Ersteinschätzungsstelle entscheidet, ob der Patient tatsächlich ein Fall für die Notaufnahme ist oder ob ihm in der Praxis ambulant geholfen werden kann.
Im Ablauf ändert sich für die Patienten nichts. Nach Anruf bei der 112 wird entschieden, ob ein Rettungswagen, ein Hubschrauber oder ein Notarzt nötig sind – oder ob der Patient an die 116117 weitergeleitet wird.
Früher Vermögensaufbau für das Alter - die Frühstartrente kommt
Früh anfangen lohnt sich. Wer schon als Kind Vermögen aufbaut, profitiert jahrzehntelang vom Zinseszinseffekt. Mit der Frühstartrente erhalten Kinder diese Chance auf Vermögensaufbau. Wir bringen ein wichtiges Vorhaben der Union zum Abschluss. Rückwirkend zum 1. Januar 2026 stellen wir allen Kindern, die 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, ab ihrem 6. Geburtstag monatlich zehn Euro zur Verfügung. Dieses Geld soll unter Anleitung der Eltern am Kapitalmarkt investiert werden. In den nächsten Jahren kommen sukzessive weitere Jahrgänge in die Förderung. Die Förderung endet mit dem 18. Geburtstag. Danach kann das Frühstart-Depot nahtlos in ein reguläres Altersvorsorgedepot überführt und weiter bespart werden. Insbesondere mit Zuzahlungen und Fortführung im Erwachsenenalter kann die Frühstartrente zu einer echten Wohlstandsmaschine für die Generation unserer Kinder und Enkel werden.
Rede zur Familienpolitik
In seiner Rede hob Wolfgang Dahler hervor, dass es bei Familienpolitik um wirtschaftliche direkte Unterstützung der Familien gehe, aber auch um gute Betreuung, Bildungschancen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Perspektiven. Auf den Weg gebracht wurde eine Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung und Förderung der sprachlichen Entwicklung der Kinder. Das BAföG wird einfacher und digitaler, die Wohnkostenpauschale auf 440 Euro erhöht und die Bedarfssätze werden schrittweise angehoben. Das ist Politik für Kinder und junge Erwachsene. Er setze sich für das Elterngeld mit dem Ziel ein, dass Eltern auch künftig im ersten Lebensjahr ihr Kind betreuen können und ihnen dabei möglichst viel Wahlfreiheit bei der Aufteilung zwischen Vater und Mutter eingeräumt wird. Beim geleisteten Unterhaltsvorschuss müsse der Staat die Rückholquote gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil steigern. Ein schwieriges Thema ist die Gestaltung eines Mutterschutzes für Selbstständige. Selbstständige Frauen brauchen während der Schwangerschaft und nach der Geburt eine bessere Absicherung, wie es auch im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Hier zur Rede in der Mediathek!
Voraussetzungen für die digitale Brieftasche
In dieser Woche setzten wir auch die Vorschriften über die Europäische Brieftasche in deutsches Recht um. Die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) „d-you“ ermöglich sichere, einfache und europaweit nutzbare digitale Identifizierung.
Wir erleichtern so Behördengänge, bauen Bürokratie ab und stärken die digitale Souveränität Deutschlands und Europas. Entscheidend ist, dass digitale Identitäten künftig nicht nur im Kontakt mit Behörden, sondern auch in der Wirtschaft selbstverständlich genutzt werden können. Ab Anfang 2027 steht die d-you App allen Bürgern in Deutschland kostenfrei zur Verfügung. Sie wird wie ein Booster für die Digitalisierung unserer Gesellschaft wirken. Dabei bestimmt jeder selbst, welche Daten er über die App bereitstellt.
Vereinfachungen für Landwirtschaftsbetriebe
Mit dem GAP-Anpassungsgesetz (GAP: Gemeinsame Argarpolitik der EU) werden Kontrollen, Sanktionen und Bewirtschaftungsauflagen für Öko- und kleinere Landwirtschaftsbetriebe reduziert. Bei Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall können Behörden Ausnahmen von bestimmten GLÖZ-Verpflichtungen (GLÖZ: Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) zulassen. Außerdem werden Betriebe mit bis zu 30 Hektar von bestimmten Kontrollen und Verwaltungssanktionen ausgenommen.
Wir halten den CO2-Preis stabil
Mit der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes stabilisieren wir den nationalen CO2-Preis auf fossile Kraft- und Treibstoffe. Ein notwendiger Schritt angesichts der hohen Energiepreise. Für das Jahr 2027 soll der Preiskorridor aus dem Jahr 2026 (55-65 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2) gelten. Ohne gesetzliche Änderung würde der nationale CO2-Preis nach den geltenden gesetzlichen Regelungen an den Preis des europäischen Emissionshandel anknüpfen. Dieser beträgt aktuell rund 85 Euro.



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