Die Woche im Bundestag - Erleichterung für Bürger und Betriebe

07.11.2025

Der Bundestag hat in dieser Woche eine Reihe von Erleichterungen beschlossen. So führen wir die von der Ampel abgeschaffte Agrardieselsteuerrückvergütung in vollem Umfang wieder ein. Damit und mit weiteren Detailänderungen stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Landwirtschaftsbetriebe.
Industrie, Handwerk und private Haushalte werden entlastet, indem die Gasspeicherumlage abgeschafft wird. Das bedeutet eine Entlastung aller Gaskunden, privater Haushalte wie Unternehmen. Zudem wird die Abschaffung der Gasspeicherumlage auch zu einer Entlastung bei den Strompreisen beitragen, da Gaskraftwerke oftmals entscheidend für den Tagesstrompreis sein können. Insgesamt beträgt das Entlastungsvolumen rund 3,4 Milliarden Euro.
Auch die Ermöglichung der Abspaltung von CO2 und seiner unterirdischen Speicherung (CCS) wird den Industriestandort Deutschland stärken. Unternehmen ist es nun erlaubt, das bei der Produktion entstehende Kohlendioxid abzuspalten und zu speichern, bevor es in die Atmosphäre gelangt. Das ist besonders für Industriezweige wichtig, bei denen CO2 in der Produktion kaum vermeidbar ist, wie etwa bei der Zement-, Kalk- und Chemieindustrie.

Bundeskabinett beschließt Entlastungen
Die Sitzung des Bundeskabinetts in dieser Woche hatte einen besonderen Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Entlastung und Entbürokratisierung.  Seit ihrem Amtsantritt hat die Bundesregierung bereits bedeutende Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und die Verwaltung auf den Weg gebracht, die einem Gegenwert von über 3 Milliarden Euro jährlich entsprechen. Nun kommen eine Reihe weiterer Maßnahmen dazu, wie etwa die Aufhebung von Berichtspflichten, Digitalisierung bei Immobilienverträgen, Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, Einführung von Künstlicher Intelligenz in Visumverfahren und Migrationsverwaltung sowie nach Einführung des digitalen Fahrzeugscheins bald auch des digitalen Führerscheins.

Endlich höhere Strafen für Geldautomatensprenger
Mit wesentlichen gesetzlichen Änderungen haben wir beschlossen, dass zukünftig Geldautomatensprengungen härter bestraft werden, die organisierte Kriminalität im Bereich des Sprengstoffrechts besser bekämpft und relevante Strafbarkeitslücken im Sprengstoffgesetz geschlossen werden. Geldautomatensprengungen werden künftig nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von zwei Jahren Mindeststrafe (statt einem Jahr) bis zu 15 Jahren bzw. fünf bis zu 15 Jahren bestraft, wenn der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

Finanzierung des Deutschlandtickets sichergestellt
Mit den Beschlüssen dieser Woche haben wir auch die Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030 sichergestellt. Bund und Länder beteiligen sich bis 2030 mit jährlich jeweils 1,5 Mrd. Euro an den Kosten.